AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

MK Oberflächen-Versiegelung

Inhaber Mathias Kajnath Nordstr.7 63584 Gründau

Allen zwischen " MK Oberflächen-Versiegelung " (im folgenden Anbieter genannt) und den Kunden (im folgenden Auftraggeber genannt)

abgeschlossenen Verträgen liegen folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) zugrunde:

  • 1 Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Für alle zwischen dem Anbieter und dem Kunden abgeschlossenen Verträge gelten unsere AGB. Zu diesen zählen

Geschäftsbereiche wie in den Leistungen beschriebenen Dienstleistungen, wie: Oberflächen-Versiegelungen aller Art und Reinigungsleistungen.

1.1. Alle Vereinbarungen, die von unseren AGB abweichen bedürfen der Schriftform. Von unseren AGB abweichende

Vereinbarungen nehmen keinen Einfluss auf die Gültigkeit der übrigen Bedingungen.

1.2. Änderungen an den AGB sind vorbehalten und müssen einen Monat vor Wirksamkeit schriftlich angekündigt werden.

1.3. Wenn eine oder mehrere Klauseln bzw. Absätze unwirksam ist, so bleiben die restlichen Klauseln und Absätze der AGB weiterhin gültig.

  • 2 Reklamationen

2.1. Die durchgeführten Leistungen des Anbieters werden zusammen mit dem Auftraggeber bei Beendigung der Arbeiten

überprüft. Reklamationen können ausschließlich nach erbrachter Arbeit geltend gemacht werden. Der Anbieter hat das

Ausdrückliche Recht zur Nachbesserung, sofern die Reklamation berechtigt ist.

2.2. Reklamationen sind vom Geschädigten vor Ort und unverzüglich im Beisein des Anbieters schriftlich festzuhalten.

2.3. Reklamationen, die sich auf die Beschädigung an den zu Bearbeitenden Objekten durch den Anbieter beziehen bzw. verursacht sein könnten,

müssen unverzüglich fotografisch Dokumentiert werden. Anderweitig ist eine Anerkennung der Reklamation nicht möglich.

  • 3 Haftung und Garantie

3.1. Schadensersatzansprüche seitens des Auftraggebers können nur geltend gemacht werden, wenn dem Anbieter oder einem seiner Mitarbeiter grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz angelastet werden kann.

3.2. Bei Beschädigungen, die durch den Anbieter verursacht werden und ihren Ursprung in schadhaften Oberflächen haben, wie z.B.

durch Abplatzungen, schlecht verarbeiteten Oberflächen, Kratzern etc., können keine Schadensersatzansprüche gegen den Anbieter und dessen Mitarbeiter geltend gemacht werden.

3.3. Bei stark verschmutzten Objekten, die Flecken oder Blessuren aufweisen, können leicht aggressive Chemikalien eingesetzt werden. Dies kann zu Farbverblassungen und Abweichungen führen. Der Auftraggeber muss vor der Unterzeichnung der Auftragsbestätigung hierüber informiert werden. Wird eine Durchführung dieser Arbeiten dennoch gewünscht, wird durch seine Unterschrift auf dem Auftragsformular jegliche diesbezügliche Haftung seitens des Anbieters ausgeschlossen.

3.4. Die Haftung für alle Schäden an Objekten, die vor der Bearbeitung an dem betreffenden Objekten vorhanden

waren (z.B. Oberflächenschäden, Kratzer und Beulen, loses und schadhafte Anbauteile oder Zubehör, welches im Vorfeld schlecht bzw. unfachmännisch angebracht wurde, etc.) oder durch die Arbeiten am Objekt vergrößert wurden, wird nicht übernommen.

3.5. Bei empfindlichen Elektrobauteilen (z.B. Elektromotor, Empfangsteil, Schiebemechanismuss etc.) ist der Auftraggeber verpflichtet, diese im Vorfeld

der auszuführenden Arbeiten an seinem Objekt dem Anbieter zu melden bzw. dies auf der Auftragsbestätigung schriftlich zu vermerken, da sonst gegen diesen keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können.

3.6 Die Garantie für Oberflächen-Versiegelung unterliegt bestimmten Voraussetzungen, diese sind wie Folgt:

Eine Volle Garantie kann nur Gewährleistet werden, wenn das Objekt  regelmäßig, mit einem Nicht Abrasiven Mitteln und OHNE Chemie gereinigt wird. 

Sollte es dennoch zu Reklamationen kommen, muss der Auftraggeber dies durch ein Gutachten nachweisen, das der Anbieter Grob Fahrlässig gehandelt hat.

Die unterschiedlichen Standzeiten entstehen durch die Ursprungsqualität der Produkte, der Schichten und den Vorbehandlungen der Objekte. Natur-Objekte, wie Naturstein, Marmor etc. können Grundsätzlich unterschiedlich auf die Versiegelung reagieren. Grundsätzlich handelt es sich um eine Synthetische Chemikalie auf die der Anbieter keinen Einfluss hat, deswegen müssen schwerwiegende Reklamationen durch einen Gutachter belegt werden.

3.7 Für Wertgegenstände (Uhr, Handy, Tablet, Geldbörse) und Bargeld wird keinerlei Haftung übernommen, der Auftraggeber hat Sorge zu tragen, dass er derartige Dinge vorher entfernt werden.

  • 4 Formalitäten und schriftliche Absicherung

4.1. Vor Beginn der durchzuführenden Arbeiten am Objekt, müssen die Auftragsformulare vom Kunden unterzeichnet werden. Hierzu gehört neben der Auftragsbestätigung ggf. eine Beschreibung der vorhandenen Schäden am Objekt. Diese dienen der rechtlichen Absicherung des Auftraggebers und des Anbieters sowie dessen Mitarbeitern.

4.2. Der Anbieter behält sich rechtliche Schritte gegen den Auftraggeber vor, wenn dieser Schadensersatzansprüche nach Abschluss des Auftrages geltend machen möchte, die sich auf bereits vor der Ausführung des Auftrages vorhandene Schäden beziehen.

4.3. Mit der Unterzeichnung dieser Formulare bestätigt der Kunde deren Richtigkeit. Zugleich werden durch die Unterzeichnung

auch unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und die ggf. auf der Auftragsbestätigung festgehaltenen außerordentlichen Vereinbarungen akzeptiert und anerkannt.

  • 5 Zahlungsbedingungen / Zahlungsvereinbarungen

5.1. Unsere Leistungen erfolgen grundsätzlich gegen Barzahlung oder nach Vereinbarung auf Rechnung.

5.2. Die Zahlungsbedingungen sind vom Auftraggeber so zu akzeptieren, wie sie auf der Auftragsbestätigung vermerkt sind.

5.3. Nach vorheriger mündlicher Vereinbarung sind Ausnahmefälle möglich, müssen jedoch auf der Auftragsbestätigung schriftlich festgehalten werden, da sie sonst unwirksam werden.

  • 6 Preise / Pauschalpreise

6.1. Die Preise des Anbieters sind im Allgemeinen abhängig vom Zustand bzw. vom Verschmutzungsgrad. Alle angegebenen Preise, sofern Sie nicht mit dem Kunden abgesprochen sind, entsprechen Objekten mit normalem Verschmutzungsgrad.

6.2. Preisangaben auf Informationsunterlagen sowie der Webseite des Anbieters dienen der Orientierung und sind unverbindlich. Der Endpreis kann je nach Objektzustand stark von den Orientierungspreisen abweichen.

6.3. Bei extremen Verschmutzungen, wie z.B. Starke Verkalkung, Farbe, Öl, etc., bei denen eine spezielle Behandlung

erforderlich ist, kann ein Aufpreis geltend gemacht werden, welches unabhängig von Pauschalpreisen oder Angeboten ist. Aufpreise müssen auf dem Auftragsformular schriftlich festgehalten werden. Sollten stärkere Verschmutzungen erst während der Reinigung bemerkt bzw. festgestellt werden, so ist der Kunde unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen. Eine Auftragserteilung gegen Mehrkosten kann hierbei telefonisch erteilt werden.

6.4. Die endgültigen Preise der Reinigung bzw. Aufbereitung werden vor Beginn der Arbeiten festgelegt und auf dem Auftragsformular festgehalten bzw. vermerkt.

  • 7 Komplexe Dienstleistungen.

7.1. Der Auftraggeber hat etwaige Ansprüche auf Nachbesserung wegen unzureichender Reinigung unverzüglich vor Ort im Beisein des Anbieters geltend zu machen. Dieser erlischt mit Verlassen des Grundstücks.

7.2. Der Auftraggeber ist Verpflichtet, das Personal rechtzeitig auf alle Umstände aufmerksam zu machen, die zu einer Beschädigung des Objekts führen könnten.

7.3. Der Anbieter haftet dem Auftraggeber auf Schadensersatz, soweit diese auf Umständen beruhen, die er durch Anwendung der erforderlichen Sorgfalt hätte vermeiden können.

7.4. Bei Erfüllung von komplexen Dienstleistungen kann der Anbieter andere Partner zur Unterstützung hinzuziehen, was der Auftraggeber mit der Unterzeichnung bewilligt.

7.5. Bei Eintritt eines Schadens durch unsachgemäße Arbeiten, haftet der Anbieter für den unmittelbar entstandenen Schaden. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf daraus entstandene Folgeschäden.

7.6. Ersatzansprüche wegen offensichtlicher Schäden können nur geltend gemacht werden, wenn der Schaden noch vor Verlassen des Grundstückes dem Anbieter oder einer zuständigen Person mitgeteilt und schriftlich dokumentiert worden ist.

7.7. Bei Beschädigungen an elektrischen und elektronischen Bauteilen die durch Nässe oder Feuchtigkeit entstanden sind, wird keine Haftung übernommen.

  • 8 Smart und Spot-Repair.

8.1. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass die an seinem Objekt durchgeführte Dienstleistungen Reparaturcharakter haben.

8.2. Dem Auftraggeber ist es bewusst, dass die reparierten Stellen nur bis zu 90% unerkennbar sein können - da es sich nur um eine Reparatur - nicht um einen Einbau von Neuersatzteilen handelt.

    • 10 Sonstiges

    10.1 Außer Ob. G. AGB für alle zwischen dem Anbieter und dem Kunden abgeschlossenen Verträge gilt deutsches Recht.